Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Antikorruption)
Ihre Beiträge zur Krankenversicherung sollen in die Leistungen fließen, die Sie tatsächlich erhalten haben. Leider ist das nicht immer der Fall. Obwohl die Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Hebammen und Pflegedienste grundsätzlich korrekt abrechnen, kommt es leider immer wieder auch zu Falschabrechnungen und vorsätzlichem Abrechnungsbetrug.
Betrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung großen Schaden zu. Sicherlich ist nicht gleich jede fehlerhafte Abrechnung ein Betrugsfall oder eine vorsätzliche Manipulation. Im Sinne der Antikorruptionsgrundsätze sehen wir es allerdings als unsere Aufgabe, Verdachtsfälle aufzudecken und damit die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen. Hierbei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten oder kennen Sie Fälle von Betrug? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind für jeden Hinweis sehr dankbar!
Beispiele für einen Abrechnungsfehler oder sogar Abrechnungsbetrug sind:
- Die Abrechnung einer nicht erbrachten Leistung
- Mehrfach abgerechnete Leistungen
- Die Ausstellung zusätzlicher Privatrechnungen
Hinweise können Sie uns per E-Mail übermitteln. Oder setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit. Sie erreichen unsere Fachberater über die Infohotline 0180 / 255 55 55.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Kontakt zu uns
Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
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