Der Gesundheitsfonds
Seit dem 01.01.2009 gibt es den bundeseinheitlichen Gesundheitsfonds.
Der Beitragssatz, der einheitliche für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt, beträgt seit 01.07.2009 beträgt 14,9 %, der ermäßigte Beitragssatz 14,3 %.
Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten fließen seit Januar in den Gesundheitsfonds. Von dort wird das Geld an die einzelnen Krankenkassen verteilt. Jede Krankenkasse erhält für jeden Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit.
Hier können Sie sich über Zahlen und Fakten informieren:
| Die Beitragssätze 2010 | Beiträge für freiwillige Mitglieder |
| Beitragsrechner | Gesetzlicher Sonderbeitrag |
| Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose |
Bonusprämien für die ganze Familie!
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