17.02.2010 Kundendaten sind sicher
Schwenninger BKK setzt beim Datenschutz auf zertifizierte Prozesse und regelmäßige Kontrollen
Weitergabe von Daten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Versicherten
Vor kurzem wurde ein Sicherheitsleck bei einer großen Betriebskrankenkasse bekannt: Ein für die Krankenversicherung tätiges Callcenter hatte ein Subunternehmen mit der telefonischen Betreuung der Versicherten beauftragt. Ein Mitarbeiter dieses Subunternehmens war an sensible Kundendaten gelangt und hatte die Krankenversicherung mit der Veröffentlichung der Daten erpresst. Solche Datenpannen sind bei der Schwenninger BKK aus mehreren Gründen ausgeschlossen.
Datenschutzbeauftragte der Kassen und Länder überprüfen in regelmäßigen Abständen sämtliche Prozesse rund um die Handhabung von Kundendaten. Dass die Schwenninger BKK dabei alle Datenschutzrichtlinien einhält, bestätigen auch externe Experten: Als einzige deutsche Krankenkasse ist die Schwenninger BKK vom TÜV Hessen als Gesamtunternehmen TÜV-zertifiziert.
Der externe Dienstleister 4sigma, der die Schwenninger BKK bei der Betreuung von Kunden mit einer chronischen Erkrankung unterstützt, verarbeitet Daten nach den gleichen Datenschutzkriterien wie die Schwenninger BKK. Bei 4sigma arbeitet ausschließlich medizinisch qualifiziertes Personal: examinierte Altenpfleger sowie Krankenschwestern und -pfleger mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und verschiedenen Zusatzqualifikationen, Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Ernährungsberater und Apotheker. Dass Kundendaten – wie im nun bekannt gewordenen Fall – auf private PCs gelangen, ist bei 4sigma technisch ausgeschlossen, zudem gibt es keine Heimarbeitsplätze bei der telefonischen Betreuung von Versicherten. Weder für die Schwenninger BKK noch für 4sigma sind Subunternehmer zur Kundenbetreuung im Einsatz.
Bevor Kundendaten überhaupt weitergegeben werden, beispielsweise im Rahmen des Betreuungsprogrammes für chronisch kranke Versicherte, müssen Kunden der Schwenninger BKK der Weitergabe zustimmen: Sie erhalten ein Anschreiben mit einer Teilnahmeerklärung und einer detaillierten Beschreibung, das den Zweck und die Vorgehensweise einer Datenweitergabe erklärt. Dieses Vorgehen hat die Schwenninger BKK mit ihrer Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, abgestimmt.
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