Die Patientenverfügung - Der eigene Wille rechtlich abgesichert
Mehr Sicherheit für Ärzte, Betreuer und vor allem für Patienten und Angehörige: Seit 1. September 2009 sind wichtige Fragen rund um das Thema Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Die Patientenverfügung legt unter anderem fest, welche medizinischen Maßnahmen Ärzte bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen ergreifen oder unterlassen sollen, falls sich der Patient nicht mehr selbst äußern kann.
Laut Gesetz muss das Dokument schriftlich vorliegen. Der Aussteller muss eigenhändig unterzeichnen, alternativ gilt ein notariell beglaubigtes Handzeichen. Alle volljährigen und einwilligungsfähigen Personen können eine Patientenverfügung hinterlegen. Einwilligungsfähig bedeutet: Der Patient trifft die Entscheidung aus freiem Willen und ist sich deren Bedeutung und Tragweite bewusst. Es besteht allerdings keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Einmal geschrieben, kann sie zudem jederzeit widerrufen werden.
Vor dem 1. September verfasste Verfügungen bleiben weiterhin gültig. Die Schwenninger BKK empfiehlt allerdings, diese aufgrund der neuen Rechtslage noch einmal zu prüfen, beispielsweise gemeinsam mit einem Notar. Auch das Bundesjustizministerium bietet zu diesem Thema eine nützliche, kostenlose Broschüre. Sie enthält unter anderem auch kurze Textbausteine.
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