Login

Menschen schaukeln

Wann können Sie Mitglied der Schwenninger BKK werden?

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten - die Schwenninger BKK ist erste Adresse für Sie!

Der Beitritt ist sofort möglich

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung,
  • bei Beginn einer Ausbildung,
  • bei Ende der Familienversicherung,
  • als Student, wenn eine Familienversicherung ausgeschlossen ist,
  • bei Start in die Selbstständigkeit,

wenn mindestens die letzten 18 Monate durchgehend eine Familienversicherung und/oder keine eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden hat.

Jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse kann seine Mitgliedschaft nach Erfüllung der Bindungsfrist mit einer Frist von 2 Kalendermonaten zum Ende eines Monats kündigen und zur Schwenninger BKK wechseln.

Beispiel:
Versicherte, die ihre Mitgliedschaft bei ihrer bisherigen Krankenkasse zum 31.03. kündigen, können zum 01.06. Mitglieder der Schwenninger BKK werden.
Eine Übersicht von Kündigungsfristen finden Sie in der unten stehenden Tabelle.

Ein Musterschreiben, das Sie für die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung nutzen können, haben wir für Sie als pdf-Datei zum downloaden vorbereitet.


Terminübersicht Ihrer Kündigungsfristen

 Eingang Ihrer Kündigung im

 Kündigung wirksam zum

 Mitglied der Schwenniger BKK ab

 Januar

 31.03. 

 01.04.

 Februar

 30.04.

 01.05.

 März

 31.05.

 01.06.

 April

30.06

 01.07.

 Mai

 31.07.

 01.08.

 Juni

 31.08.

 01.09.

 Juli

 30.09.

 01.10.

 August

 31.10.

 01.11.

 September

 30.11.

 01.12.

 Oktober

 31.12.

 01.01.

 November

 31.01.

 01.02.

 Dezember

 28./29.02.

 01.03.


Ihr Kontakt zu uns

Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

Kunden werben Kunden

Junge Familie
Empfehlen Sie uns weiter und verdienen Sie bares Geld. Für jeden geworbenen Kunden erhalten Sie eine Prämie!
Lesen Sie mehr!