Freiwillige Versicherung als Student
Wir bieten Studenten, die aufgrund der Vollendung des 30. Lebensjahres oder nach Absolvieren des 14. Fachsemesters aus der studentischen Krankenversicherung ausscheiden, für 6 Monate eine freiwillige Versicherung mit günstigeren Konditionen. Der Beitragssatz ist in der Krankenversicherung ermäßigt und gilt bundesweit. Dadurch ist ein lückenloser Versicherungsschutz sichergestellt und Sie können die bisher gewohnt guten Leistungen der Schwenninger BKK auch weiterhin problemlos in Anspruch nehmen.
Für die freiwillige Versicherung gilt eine monatliche Mindestbemessungsgrundlage von 851,67 €. Liegen Ihre Einnahmen über diesem Betrag, berechnet sich Ihr Beitrag nach den tatsächlichen Einkünften, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.750,00 €.
Der Beitragssatz beträgt ab 01.07.2009 in den 6 Monaten nach der studentischen Krankenversicherung 10,43 % und in der sozialen Pflegeversicherung 1,95 % bzw. 2,2 %, woraus sich ein monatlicher Mindestbeitrag von 88,83 € in der Krankenversicherung und 16,61 € bzw. 18,74 € (Kinderlose) in der sozialen Pflegeversicherung berechnet.
Nach Ablauf der 6 Monate berechnet sich der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung aus 14,3 %
und der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung aus 1,95 % bzw. 2,2 %.
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(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
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Fax: 07720 / 97 27 - 100
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