Bescheinigung für die Rentenversicherung
Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr können für höchstens 3 Jahre auf die spätere Rente angerechnet werden. Die Bescheinigung bekommen Sie in unserem Downloadcenter. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrer Bildungsstätte bestätigen.
Wenn Sie bereits eine Rentenversicherungsnummer haben, übermitteln Sie die Bescheinigung über Fach- oder Hochschulzeiten bitte direkt an den Rentenversicherungsträger.
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Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
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