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Zweige der Sozialversicherung

Menschen

Das System der gesetzlichen Sozialversicherung besteht in Deutschland aus fünf Versicherungen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlt.

Ausnahme Unfallversicherung: Hier übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig.



Die Krankenversicherung

Die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung gilt für jeden Arbeitnehmer bis zu einer Einkommensgrenze von 4.162,50 € im Monat (brutto) bzw. einem Jahreseinkommen von 49.950,00 €. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge.

Die Rentenversicherung

Für die Altersvorsorge gibt es mehrere Varianten: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge. Gerade jüngere Menschen sollten sich unbedingt auch privat absichern. Die private Altersvorsorge ist keine Pflicht, ihre Attraktivität liegt vielmehr in den staatlichen Zuschüssen.


Die Arbeitslosenversicherung

Auch die Arbeitslosenversicherung ist Pflicht. Der Arbeitgeber führt die Beiträge vom Bruttoeinkommen ab. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des letzten Netto-Lohnes.


Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist wie die Krankenversicherung Pflicht. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden an die Krankenkasse gezahlt, bei der man versichert ist. Derzeit beträgt der Beitrag 1,95 % des beitragspflichtigen Einkommens + 0,25 % Zusatzbeitrag für Kinderlose.

Die Unfallversicherung

Für die ihnen unterstellten Personen schließen Betriebe, Universitäten, Schulen usw. eine Unfallversicherung ab, die ausschließlich für die Zeit der Anwesenheit in der jeweiligen Institution gilt und die vollständig von der jeweiligen Einrichtung finanziert wird. Für die Freizeit muss man sich selbst absichern.

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