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Wann endet die Familienversicherung - was kommt danach?

Die Familienversicherung endet

  • mit dem Ende der Mitgliedschaft des Hauptversicherten.
  • wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.
  • weil ein Kind die jeweilige Altersgrenze überschreitet.
  • weil der familienversicherte Ehegatte eine Beschäftigung aufnimmt.

Je nach Situation sind Sie dann entweder pflichtversichert oder wir können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Schwenninger BKK anbieten.

Falls nach dem Ende der Familienversicherung keine anderweitige Versicherung im Krankheitsfall vorliegt, tritt die Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein.

Setzen Sie sich bitte unverzüglich nach Ende der Familienversicherung mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!


Ihr Kontakt zu uns

Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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