Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Die Schwenninger BKK übernimmt den Verdienstausfall, wenn Sie bei ihrem kranken Kind zuhause bleiben. Voraussetzungen sind:
· eine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen
· das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert und auf Hilfe angewiesen
Für jedes Kind besteht Anspruch für maximal 10 Arbeitstage je Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage je Kalenderjahr für alle Kinder.
Alleinerziehende können maximal 20 Arbeitstage je Kind, bzw. insgesamt höchstens 50 Arbeitstage je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Für die Dauer besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Haben Sie z. B. aufgrund des Tarifvertrages Anspruch auf bezahlte Freistellung, so ruht der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Bei schwerer unheilbarer Erkrankung des Kindes besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Ihr Kontakt zu uns
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(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
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Fax: 07720 / 97 27 - 100
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