Welche Einkünfte werden zugrunde gelegt?
Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die dem Mitglied zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, mindestens werden jedoch 851,67 € (2010) zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen beträgt die Mindestgrenze 1.916,25 € bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 1.277,50 €. Welche Voraussetzungen dies sind, erfahren Sie hier.
Damit die Beitragshöhe festgelegt werden kann, ist die Vorlage von Nachweisen über sämtliche Einkünfte notwendig.
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