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Welche Einkünfte werden zugrunde gelegt?

Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die dem Mitglied zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, mindestens werden jedoch 851,67 € (2010) zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen beträgt die Mindestgrenze 1.916,25 € bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 1.277,50 €. Welche Voraussetzungen dies sind, erfahren Sie hier.

Damit die Beitragshöhe festgelegt werden kann, ist die Vorlage von Nachweisen über sämtliche Einkünfte notwendig.


Ihr Kontakt zu uns

Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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