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Menschen schaukeln

Versicherungspflicht ab 01.04.2007

Lanwirt auf Acker

Seit 01.04.2007 greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Dadurch haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die im Krankheitsfall ohne Absicherung sind und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben, das Recht auf eine Krankenversicherung. Gleichzeitig sind sie aber auch verpflichtet, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern.

Die Einführung der Versicherungspflicht bedeutet, dass jede und jeder ihren/seinen Teil dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss.



Hier können Sie sich zu folgenden Fragen informieren:

Wer wird versicherungspflichtig? Wo können Sie sich versichern?
Ab wann gilt die Versicherungspflicht? Wie kommt die Versicherung zustande?
Verspätete Anzeige der Versicherungspflicht Konsequenz bei Nichtzahlung der Beiträge
Beitragsübernahme durch Sozialhilfeträger Welche Einkünfte werden zugrunde gelegt?
Wann und wie entrichten Sie Ihre Beiträge? Was ist bei Einkommensveränderungen zu beachten?

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Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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