Versicherungspflicht ab 01.04.2007
Seit 01.04.2007 greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Dadurch haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die im Krankheitsfall ohne Absicherung sind und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben, das Recht auf eine Krankenversicherung. Gleichzeitig sind sie aber auch verpflichtet, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern.
Die Einführung der Versicherungspflicht bedeutet, dass jede und jeder ihren/seinen Teil dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss.
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