Schüler
Schüler sind meistens über die Familienversicherung bei ihren Eltern gegen Krankheit versichert.
Jobben Sie nebenbei und verdienen regelmäßig mehr als 400,00 € monatlich? Dann müssen Sie sich selbst versichern.
Außer: Ihre Jobs dauern innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage, dann ist die Höhe des erzielten Entgelts egal. Hier werden alle Jobs innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet.
Kommen Sie über eine Beschäftigungsdauer von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen kommt es bei der Höhe Ihrer Beiträge auf das monatlich erzielte Einkommen an.
Beträgt es zwischen 400,01 € und 800,00 €, sind Beiträge nach einer besonderen Berechnung zu bezahlen. Über die Höhe können Sie sich hier informieren.
Liegt das Einkommen über 800,00 € können Sie sich hier Ihre Beiträge berechnen lassen.
Dies gilt nur, wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Sie jobben zwischen Schule und Ausbildung?
Alle Beschäftigungen, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt 400,00 € übersteigen, sind beitragspflichtig. Für die Beitragsberechnung gelten die oben genannten Grenzen.
Hier werden mehrere Beschäftigungen auch wieder zusammengerechnet.
Gleiches gilt für einen Job zwischen Abitur und Studium.
Sind Sie Fach- oder Meisterschüler, dann können wir Sie freiwillig versichern.
Ihr Kontakt zu uns
Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
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