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nachdenkende Frau

Umlageverfahren

Bild: Menschen

Änderungen auf Grund des Aufwendungsausgleichgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Aufwendungsausgleichgesetzes ab 01.01.2006 haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

 • Teilnahme aller Arbeitgeber unabhängig von Ihrer Beschäftigtenzahl am Ausgleichsverfahren Umlage U 2

• Einbeziehung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung der Angestellten im Arbeitsunfähigkeitsfall sowie bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

• Einheitliche Arbeitnehmergrenze von 30 Beschäftigten für die Teilnahme an der Umlage U 1

• Erweiterung der teilnehmenden Krankenkassen auf die Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen

• Möglichkeit der Übertragung der Durchführung des Ausgleichsverfahrens auf eine andere Krankenkasse oder einen Landes- oder Bundesverband


 

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