Umlageverfahren
Änderungen auf Grund des Aufwendungsausgleichgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Aufwendungsausgleichgesetzes ab 01.01.2006 haben sich folgende Änderungen ergeben:
• Teilnahme aller Arbeitgeber unabhängig von Ihrer Beschäftigtenzahl am Ausgleichsverfahren Umlage U 2
• Einbeziehung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung der Angestellten im Arbeitsunfähigkeitsfall sowie bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
• Einheitliche Arbeitnehmergrenze von 30 Beschäftigten für die Teilnahme an der Umlage U 1
• Erweiterung der teilnehmenden Krankenkassen auf die Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen
• Möglichkeit der Übertragung der Durchführung des Ausgleichsverfahrens auf eine andere Krankenkasse oder einen Landes- oder Bundesverband
weiteres zum Thema Umlageverfahren
| Ausnahmevorschriften U1 | Ausnahmevorschriften U2 |
| Freiwilliges Ausgleichsverfahren | Berechnung der Erstattung |
| Schnellübersicht anzurechnede Arbeitnehmer |

