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Zahlen und Fakten

Fälligkeit der Beiträge, Einreichung der Beitragsnachweise

Die Beitragsschuld als Bringschuld muss, unter Berücksichtigung der einzelnen z. T. bundesländer- spezifischen Feiertage, bis zum 3. letzten Bankarbeitstag bei den Einzugsstellen vorliegen.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2008 einheitlich geregelt, dass Beitragsnachweise im laufenden Monat bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit, den Krankenkassen zugesandt werden müssen. Diese gesetzliche Regelung wurde nochmals genauer definiert:

Der Beitragsnachweis ist nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Einzugstelle am gesamten 5. letzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitagsnachweis verfügen kann.
Das heisst, der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0.00 Uhr an diesem Tag vorliegen.
 

Wir haben Ihnen für das komplette Jahr 2010 die jeweiligen Termine für:

  1. Den Einreichungstermin für den Beitragsnachweis
  2. Die Fälligkeit der Beitäge

    zusammengefasst.

Für 2010 gelten folgende Fälligkeitstermine:

Monat Jan.  Feb.  Mrz.  Apr.  Mai  Jun.  Jul.  Aug.  Sep.  Okt.  Nov.  Dez. 

Einreichungstermin
für den Beitragsnachweis

25.  22.  25.  26.  25.  24.  26.  25.  24.  25.  24.  23. 
Fälligkeit
der Beiträge
27. 24.  29.  28.  27.  28.  28.  27.  28.  27.  26.  28. 

 

 

 


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