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Zwei Hände

Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze

Mit Wirkung vom 01.01.2003 gibt es eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) und daneben in eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V).


Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren.


Die aktuelle JAE-Grenze und die, der der letzten Jahre

 Jahr

   JAE-Grenze
(§ 6 Abs. 6 SGB V)

die "besondere" JAE-Grenze
(§ 6 Abs. 7 SGB V)

 2010

49.500,- € 

45.000,- € 

 2009

48.600,- € 

44.100,- € 

 2008

48.150,- € 

43.200,- € 

 2007

47.700,- € 

42.750,- € 

 2006

47.250,- € 

42.750,- € 

 2005

46.800,- € 

42.300,- € 

 2004

46.350,-  €

 41.850 ,- € 


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