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Zwei Hände

Beurteilung bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet den Status der Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers

  • zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
  • bei Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts
  • zum Jahreswechsel

zu überprüfen.

 

Zunächst wird hierbei das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers mit der maßgebenden JAE-Grenzen verglichen. Dies geschieht im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung, indem alle Entgelte aus der Beschäftigung zusammengerechnet werden, die im Laufe der nächsten 12 Monate mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gezahlt werden.

 

Die Beurteilungen der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit erfolgen in zwei Prüfschritten:

Übersteigt das aktuelle Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze? Falls nicht, erübrigt sich eine weitergehende Prüfung.

Wenn ja, muss zusätzlich verglichen werden, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch in den letzten 3 Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat - das bedeutet, Sie müssen eine rückschauende Betrachtung vornehmen. Zur Prüfung der letzten 3 Kalenderjahre sind stets die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte maßgebend.


Voraussetzungen zur KV-freiheit Berechnungsschema
Maßgebende JAE-Grenze Die 3 Kalenderjahresfrist
Die Besitzstandsregelung

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