Meldeverfahren bei Mehrfachbeschäftigungen
Alle weiteren Beschäftigungen sind Mehrfachbeschäftigungen und werden mit dem Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung gemeldet.
Welche Meldungen wann abzugeben sind, können Sie hier entnehmen.
Wichtig!
Nach Ende einer Beschäftigung ist ggf. das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung im Zuge einer Ummeldung ab Eintritt des neuen Tatbestandes zu korrigieren
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