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nachdenkende Frau

Meldeverfahren bei Mehrfachbeschäftigungen

Mehrere PersonenÜbt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, ist von jedem Arbeitgeber eine Meldung zur Sozialversicherung abzugeben. Hierbei ist die erste Beschäftigung die so genannte Hauptbeschäftigung. 

Alle weiteren Beschäftigungen sind Mehrfachbeschäftigungen und werden mit dem Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung gemeldet.

Welche Meldungen wann abzugeben sind, können Sie hier entnehmen.


Wichtig!
Nach Ende einer Beschäftigung ist ggf. das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung im Zuge einer Ummeldung ab Eintritt des neuen Tatbestandes zu korrigieren



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