So kündigen Sie Ihre bisherige Krankenkasse
1. Kündigung bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse
Zunächst muss unter Einhaltung der Kündigungs- und Bindungsfristen wirksam gekündigt werden. Eine Tabelle mit Kündigungsfristen finden Sie hier.
Ein Musterschreiben, das Sie für die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung nutzen können haben wir für Sie als pdf-Datei zum downloaden vorbereitet.
2. Kündigungsbestätigung
Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Die Kündigungsbestätigung fügen Sie bitte Ihrem Mitgliedschaftsantrag bei. Ohne Vorlage dieser Bestätigung ist ein Kassenwechsel nicht möglich.
3. Mitgliedschaftsantrag
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4. Mitgliedsbescheinigung
Nach Eingang Ihrer Unterlagen stellen wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus.
Pflichtversicherte Arbeitnehmer
Innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre neue Mitgliedsbescheinigung der Schwenninger BKK vorlegen. Andernfalls bleiben Sie automatisch Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Freiwillige Mitglieder und Studenten
Innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse Ihre neue Mitgliedsbescheinigung der Schwenninger BKK vorlegen. Andernfalls bleiben Sie automatisch Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Ihr Kontakt zu uns
Hotline: 0180 / 255 255 55
(6 ct/pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon: 07720 / 97 27 - 0
Fax: 07720 / 97 27 - 100
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Rückruf-Service
