Zahnersatz
Durch das am 01.01.2005 bundesweit eingeführte Festzuschusssystem, gewährt die Schwenninger BKK sogenannte befundorientierte Festzuschüsse. Die bis dahin prozentuale Bezuschussung wurde mit Einführung dieses Festzuschusssystems abgelöst.
Das bedeutet: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, zum Beispiel für einen implantatgetragenen Zahnersatz, ohne den Anspruch auf den Festzuschuss zur Regelversorgung zu verlieren.
Wichtige Informationen zum Zahnersatz
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